Der Staatsanzeiger – eine völlig unterschätzte Quelle für Deine Ahnenforschung
In diesem Beitrag möchte ich Dir einmal eine Quelle vorstellen, die meines Erachtens vielen Forschern bisher unbekannt ist und insgesamt auch weitgehend unterschätzt wird: den sogenannten Staatsanzeiger oder auch Reichsanzeiger. Mit diesem griffigen Titel bezeichne ich hier aus praktischen Gründen eine Quelle, die im Laufe ihres langen Lebens immer wieder Namenswechseln unterlag, vom Sinn und Zweck her aber konstant blieb.
Seit mir diese phantastische Quelle vor vielen Jahren über den Weg lief, bin ich begeistert, was sich da alles finden läßt. Und so möchte ich sie Dir auch endlich einmal vorstellen.
Fragt man Ahnenforscher nach wichtigen Quellen, fallen ja meist sehr schnell die Begriffe Kirchenbücher, Personenstandsregister, Melderegister oder Adreßbücher. Das überrascht natürlich nicht, schließlich gehören sie zum Handwerkszeug fast jeder genealogischen Recherche. Der Staatsanzeiger bleibt jedoch trotz seines Potentials leider bisher weitgehend unter dem Radar.
Übersicht
Was ist der Staatsanzeiger?
Der Staatsanzeiger war über mehr als 125 Jahre hinweg das amtliche Veröffentlichungsorgan Preußens beziehungsweise später des Deutschen Reiches. Seine Geschichte reicht bis in das Jahr 1819 zurück. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges gab es vorübergehend das Amtliche Mitteilungsblatt der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes und ab 1950 schließlich den heutigen Bundesanzeiger.
Wofür gab es den Staatsanzeiger?
Der Staatsanzeiger diente als Verkündungsblatt in erster Linie dazu, amtliche Bekanntmachungen zu veröffentlichen. Behörden, Gerichte, Ministerien und andere staatliche Stellen machten dort Informationen öffentlich, die rechtlich bekanntgegeben werden mußten.
Insgesamt umfaßt die heute digital verfügbare Sammlung rund 700.000 Seiten. Damit gehört der Staatsanzeiger zu den umfangreichsten frei zugänglichen historischen Quellenbeständen überhaupt.
Ein paar Eckdaten zum Bestand:
| Erscheinungszeitraum | 1819 bis 1945 (127 Jahrgänge) |
| Funktion | Amtliches Bekanntmachungsblatt |
| Erscheinungsweise | Täglich (außer Sonn- und Feiertage) |
| Gebiet | Preußen und später Deutsches Reich |
| Umfang | 38.182 Ausgaben | rund 700.000 Seiten (digitalisiert) | 25 TB Bilddaten (TIFF-Format) |
Staatsanzeiger? Reichsanzeiger? Gleiche Quelle – verschiedene Namen
Über die Jahrzehnte änderte sich mehrfach offizielle Name:
- 1819 (Januar) – 1843 (Juni): Allgemeine Preußische Staats-Zeitung
- 1843 (Juli) – 1848 (April): Allgemeine Preußische Zeitung
- 1848 (Mai) – 1851 (Juni): Preußischer Staats-Anzeiger
- 1851 (Juli) – 1871 (Mai): Königlich Preußischer Staats-Anzeiger
- 1871 (Mai) –1918 (November): Deutscher Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischer Staats-Anzeiger
- 1918 (November) –1945 (April): Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger
Hinweis: Wenn ich hier also nur von Staatsanzeiger schreibe, dann sind alle diese Titel gemeint.

Reichsanzeiger & Staatsanzeiger – alle Titel im Laufe der Zeit | Bild: Anja Kirsten Klein
Welche Informationen findet man im Staatsanzeiger?
Die Vielfalt der enthaltenen Informationen im Staatsanzeiger ist beeindruckend. Es ist nämlich nicht nur Regierungs- und Amtshandeln dokumentiert, sondern es finden sich auch zahlreichen personenbezogene Bekanntmachungen darin:
1. Militärische Informationen
Vor allem während des Ersten Weltkrieges erschienen regelmäßig Verlustlisten mit Angaben zu:
- Gefallenen
- Verwundeten
- Vermißten
- Kriegsgefangenen
Oft werden dabei nicht nur Name und Dienstgrad genannt, sondern auch die militärische Einheit und der Herkunfts- oder Wohnort.
2. Handel, Gewerbe und Unternehmen
Ein weiterer Schwerpunkt sind wirtschaftliche Bekanntmachungen. Hier finden sich beispielsweise:
- Firmengründungen
- Änderungen im Handelsregister
- Gesellschafterwechsel
- Prokuraerteilungen
- Geschäftsaufgaben
Gerade bei Kaufleuten, Handwerkern, Gastwirten oder Fabrikanten können solche Einträge erstaunlich ergiebig sein.
Nicht selten tauchen dabei auch weitere Familienmitglieder auf, etwa Ehefrauen, Söhne oder Geschäftspartner.
3. Beamte und Staatsbedienstete
Falls Vorfahren oder andere gesuchte Personen im Dienst des Staates standen: Im Staatsanzeiger wurden für diese möglicherweise folgende Informationen veröffentlicht:
- Ernennungen
- Beförderungen
- Versetzungen
- Pensionierungen
- Auszeichnungen
Besonders häufig begegnet man hier Mitarbeitern der Eisenbahn, der Post, der Justiz oder anderer staatlicher Einrichtungen.
4. Konkurs- und Nachlaßverfahren
Ein Bereich, der von vielen Familienforschern auch oft übersehen wird, sind gerichtliche Bekanntmachungen. Dazu gehören beispielsweise:
- Konkursverfahren
- Nachlaßverfahren
- Versteigerungen
- Erbschaftsangelegenheiten
Solche Einträge enthalten Schuldner, Kaufleute, Erben oder Nachlaßpfleger und liefern oftmals wertvolle Hinweise auf Vermögensverhältnisse, Wohnorte oder Verwandtschaftsbeziehungen.
5. Einbürgerungen und Staatsangehörigkeit
Auch Fragen rund um die Staatsangehörigkeit spiegeln sich im Staatsanzeiger wider. Je nach Zeitraum finden sich Hinweise auf:
- Einbürgerungen
- Ausbürgerungen
- Staatsangehörigkeitsverfahren
Gerade bei Auswanderern, Rückwanderern oder Familien aus Grenzregionen können solche Informationen wichtige Puzzlestücke liefern.
6. Die NS-Zeit
Ein interessantes Forschungsfeld können auch die Veröffentlichungen aus der Zeit des Nationalsozialismus sein. Hier finden sich unter anderem:
- Ausbürgerungslisten
- Aberkennungen der Staatsangehörigkeit
- weitere amtliche Bekanntmachungen mit politischem Hintergrund
Solche Einträge können wichtige Hinweise auf individuelle Lebenswege und historische Zusammenhänge liefern.
7. Nicht-amtliche Informationen
Über die amtlichen Bekanntmachungen hinaus gab es auch einen nicht-amtlichen Teil. Darin findet man den Wetterbericht, Nachrichten aus der ganzen Welt, Fahrpläne von Verkehrsmitteln wie Schiffen und Eisenbahnen, Preise für Rohstoffe und Agrargüter, vielseitige Berichte aus Wissenschaft, Technik, Kunst und Kultur, und man kann auch immer wieder auf überraschende Informationen stoßen, etwa zu:
- Patenten
- Warenzeichen (ab 1875)
- Auszeichnungen
- wirtschaftlichen Entwicklungen
Oft ergibt sich dadurch ein besseres Verständnis des Umfeldes, in dem Vorfahren lebten und arbeiteten.
Wie kann man den Staatsanzeiger nutzen?
Für uns Ahnenforscher ist die Universitätsbibliothek Mannheim heute der wichtigste Einstiegspunkt. Dort stehen seit rund 10 Jahren sämtliche Jahrgänge von 1819 bis 1945 digitalisiert zur Verfügung.
Besonders praktisch sind:
- Volltextsuche über OCR
- Anzeige der Originalseiten
- Navigation nach Jahrgängen
- direkter Zugriff auf die Digitalisate
Aus meiner Sicht ist dies der beste Startpunkt für die Recherche.
Ein Teil der Ausgaben (21.450) des Staatsanzeigers/Reichsanzeigers ist auch über das Zeitungsportal der Deutschen Digitalen Bibliothek zugänglich – dort sogar sehr komfortabel mit dem Digitalisat des Originals und dem Volltext in paralleler Anzeige.
Ein Beispiel:
In einer Ausgabe aus dem Jahr 1894 habe ich einen Eintrag zu einer Schwester meiner Bonner Urgroßmutter Caroline geb. Weynen gefunden. Dort wird bekanntgegeben, daß das Königliche Landgericht zu Bonn zwischen der Schwester, Gertrud, und ihrem Mann Peter Froitzheim Gütertrennung ausgesprochen hat.
Sehr spannend. Auf diese Information wäre ich wohl sonst nirgends so leicht gestoßen.

Staatsanzeiger Reichsanzeiger 1894 – Beispiel für Gertrud Froitzheim geb. Weynen | Screenshot: Deutsches Zeitungsportal
Praktische Tipps für die Recherche
Mit der Zeit haben sich bei mir einige Vorgehensweisen bewährt.
1. Zunächst nur nach dem Familiennamen suchen
Viele Familienforscher beginnen sofort mit Vor- und Nachnamen. Oft ist es jedoch sinnvoller, zunächst nur nach dem Familiennamen zu suchen und sich anschließend durch die Treffer zu arbeiten. Gerade bei seltenen Familiennamen führt das häufig schneller zum Ziel.
2. Namensvarianten berücksichtigen
Es lohnt sich stets auch, verschiedene Varianten auszuprobieren:
- Meier
- Meyer
- Maier
- Mayer
Dasselbe gilt für Umlaute, ß und ss sowie unterschiedliche Schreibweisen, aber auch Abkürzungen:
Beispiel: Johann Friedrich Schneider
Hier ggfs. auch suchen nach:
- Joh. Schneider
- J. F. Schneider
- Friedrich Schneider
3. Ort und Beruf einbeziehen
Besonders bei häufigen Namen helfen zusätzliche Suchbegriffe enorm. Bewährt haben sich Kombinationen aus:
- Familienname
- Wohnort
- Beruf
Dadurch lassen sich viele Treffer deutlich eingrenzen.
Beispiel: Kaufmann Müller Regensburg
4. Nach Firmennamen suchen
Dieser Punkt wird erstaunlich oft vergessen. War ein Vorfahr selbständig tätig, lohnt sich nämlich auch die Suche nach:
- Firmennamen
- Geschäftsbezeichnungen
- Gasthausnamen
Gerade Handelsregistereinträge enthalten oft weitere Familienmitglieder.
5. Zeiträume gezielt eingrenzen
Wenn wichtige Lebensdaten schon bekannt sind, suche ich bevorzugt in den entsprechenden Jahren. Dazu zählen beispielsweise:
- Firmengründungen
- Militärdienst
- Einbürgerungen
- Nachlaßverfahren
Dadurch reduziert sich die Trefferzahl häufig erheblich.
6. Suchparameter nutzen
Um den Bestand noch weiter auszuloten, kannst Du in der Freitextsuche auf verschiedene Suchparameter zurückgreifen. Wichtig: Der Suchparameter AND (und) ist dabei für mehrere Suchbegriffe die Voreinstellung.
- OR – findet Dokumente in denen der eine oder andere Suchbegriff enthalten ist, z.B. Kaufmann OR Händler
- * – Platzhalter *, der für beliebig viele Zeichen steht
- ? – Platzhalter ?, der für genau ein einziges Zeichen steht
- ~ – Mit der Tilde ~ kannst Du unscharf suchen, also nach Begriffen, die recht ähnlich sind
Eine ausführlichere Hilfeseite (nur auf englisch) findet sich unter https://digi.bib.uni-mannheim.de/fess/help/
Welche Vorteile gibt es?
Der Staatsanzeiger ist eine unglaublich vielfältige Quelle und kann Dich wunderbar bei Deiner Forschung unterstützen. Die wichtigsten Punkte sind hierbei:
- kann vielfältige Informationen liefern, die in klassischen genealogischen Quellen oftmals nicht enthalten sind
- umfaßt ganz Preußen bzw. große Teile des zu verschiedenen Zeitpunkten damaligen Deutschen Reiches
- hat eine enorme zeitliche Spannweite: deckt einen Zeitraum von mehr als 120 Jahren ab – vom frühen 19. Jahrhundert über Kaiserreich und Weimarer Republik bis in die Zeit des Nationalsozialismus
- Angaben stammen meist aus offiziellen Verwaltungsverfahren und besitzen daher oft eine hohe Zuverlässigkeit
- weltweit und kostenfrei zugänglich
- Bestand kann per Volltextsuche durchsucht werden
- Digitalisat kann gespeichert bzw. heruntergeladen werden
Wo liegen die Grenzen?
So hilfreich der Staatsanzeiger auch ist – es gibt selbstverständlich auch Einschränkungen. Dazu gehören aus meiner Sicht:
- viele Menschen erscheinen dort nie – besonders häufig vertreten sind nämlich hauptsächlich
- Beamte
- Militärangehörige
- Kaufleute und Unternehmer
- Personen in behördlichen Verfahren
- die OCR-Erkennung ist oft fehlerhaft – manch ein Treffer bleibt womöglich in der Volltextsuche unentdeckt oder läßt sich nur durch manuelles Suchen finden
Und natürlich ersetzt der Staatsanzeiger keine klassischen genealogischen Quellen wie Kirchenbücher, Personenstandsregister oder Personalakten. Er liefert allerdings in der Regel einzelne Hinweise, die anschließend weiterverfolgt werden können.
Warum der Staatsanzeiger für uns Ahnenforscher so interessant ist
Der große Vorteil des Staatsanzeigers besteht darin, daß er Informationen bietet, die wir in klassischen genealogischen Quellen oftmals nicht finden. Denn überall dort, wo Menschen mit Behörden, Gerichten, Militärdienststellen oder wirtschaftlichen Institutionen in Berührung kamen, entstanden häufig Einträge, die heute wertvolle, möglicherweise ganz neue Hinweise auf Lebenswege liefern können.
Kirchenbücher dokumentieren Taufen, Heiraten und Beerdigungen. Personenstandsregister erfassen Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle. Der Staatsanzeiger hingegen zeigt häufig Ausschnitte aus dem alltäglichen Leben von Menschen. Gerade dadurch kann ein deutlich lebendigeres Bild eines Vorfahren entstehen.
Wenn mich also heute jemand nach DER einen Quelle fragt, die meiner Meinung nach in der Familienforschung deutlich mehr Aufmerksamkeit verdient hätte, dann gehört der Staatsanzeiger für mich ganz klar dazu.
Hast Du diese tolle Quelle schon einmal genutzt?

Anja Kirsten Klein